Barbara Becker Schmuckdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand

(1) Bei den gegenständlichen Waren handelt es sich um auf der Internet-Seite präsentierte und käuflich zu erwerbende Ketten, welche vom Verkäufer in künstlerischer Handarbeit gefertigt wurden.

(2) Jedes abgebildete Stück stellt sich dabei als Unikat dar und ist demzufolge nicht vollständig im Vergleich zur bildlichen Darstellung reproduzierbar, so dass es etwa zu vom Käufer zu tolerierenden geringen Farbabweichungen zwischen dem Original und der bildlichen Darstellung kommen kann.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

An sein per Email – die Versendung erfolgt unter dem Punkt „Bestellung“ jeweils der im Einzelnen begehrten Ware zugeordnet – abgegebenes Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen lang gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.

§ 4 Kaufpreis/ Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise des Verkäufers verstehen sich „ab Werk“. Umsatzsteuer wird gemäß §19 Abs.1 UstG nicht ausgewiesen. Verpackungs- und Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.

(2) Der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug per Überweisung oder Paypal zur Zahlung fällig.

(3) Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung mit der Kaufpreisforderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferbedingungen

(1) Die Ware wird nach Erhalt der Kaufpreiszahlung versichert auf Gefahr des Käufers versandt. Der Versand erfolgt auf dem normalen Postwege. Die Versand- und Verpackungskosten sind vom Käufer zu tragen.

(2) Verletzt der Käufer schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

(3) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihm, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Gewährleistung/ Haftung

(1) Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

(2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(6) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 5 Ziffer 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1)Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

(2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten– anzurechnen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werden.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer ist gegenüber Kaufleuten der Sitz des Verkäufers.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer ist gegenüber Kaufleuten Badenweiler. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen.

(5) Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(2) Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder künstlerischen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.

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